Das können Sie von unseren BetreuerInnen erwarten:
Betreuungstätigkeiten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Erledigung von Besorgungen (Einkauf, Post, Behörde), Hausarbeit und Botengänge, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Haustieren und Pflanzen - Unterstützung bei der Lebensführung
Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufes und bei alltäglichen Verrichtungen, Unterstützung bei Arzneimitteleinnahmen
- Gesellschafterfunktion
Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten - Führung eines Haushaltsbuches und Tätigkeitsbericht
Genaue Aufzeichnungen über alle für die betreuungsbedürftige Person getätigten Ausgaben sowie ein Bericht über alle Tätigkeiten - Vorbereitung auf einen Ortswechsel
wie etwa bei einem Besuch, bei Urlaub oder Reha
Pflegerische Tätigkeiten ohne Delegation
Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen PersonenbetreuerInnen OHNE AUFSICHT durchführen, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen:
- Unterstützung bei oraler Nahrungs- und Flüssigkeits- sowie Arzneimitteleinnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege (beim Waschen, Baden, Benutzen der Toilette, des Leibstuhls und Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten)
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen
Ärztliche Tätigkeiten nur nach schriftlicher Anordnung von einem Arzt
Liegt eine schriftliche Delegation vor, so dürfen PersonenbetreuerInnen im Einzelfall auch folgende Tätigkeiten ausführen:
- Verabreichung von Medikamenten
- Anlegen und Wechseln von Verbänden und Bandagen (auch Stützstrümpfe)
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Messen des Blutzuckerspiegels
- Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
- Diese Tätigkeiten kann sowohl der/die selbständige PersonenbetreuerIn als auch die betreuungsbedürftige Person ablehnen. Sollte sich der Zustand der betreuungsbedürftigen Person verändern, kann diese schriftliche Anordnung jederzeit widerrufen werden.
- Hinweis: Alle erbrachten Leistungen müssen ausreichend und regelmäßig dokumentiert werden.