Das können Sie von unseren BetreuerInnen erwarten:

Betreuungstätigkeiten

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
    Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Erledigung von Besorgungen (Einkauf, Post, Behörde), Hausarbeit und Botengänge, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Haustieren und Pflanzen
  • Unterstützung bei der Lebensführung
    Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufes und bei alltäglichen Verrichtungen, Unterstützung bei Arzneimitteleinnahmen
  • Gesellschafterfunktion
    Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
  • Führung eines Haushaltsbuches und Tätigkeitsbericht
    Genaue Aufzeichnungen über alle für die betreuungsbedürftige Person getätigten Ausgaben sowie ein Bericht über alle Tätigkeiten
  • Vorbereitung auf einen Ortswechsel
    wie etwa bei einem Besuch, bei Urlaub oder Reha

Pflegerische Tätigkeiten ohne Delegation

Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen PersonenbetreuerInnen OHNE AUFSICHT durchführen, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen:

  • Unterstützung bei oraler Nahrungs- und Flüssigkeits- sowie Arzneimitteleinnahme
  • Unterstützung bei der Körperpflege (beim Waschen, Baden, Benutzen der Toilette, des Leibstuhls und Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten)
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen

Ärztliche Tätigkeiten nur nach schriftlicher Anordnung von einem Arzt

Liegt eine schriftliche Delegation vor, so dürfen PersonenbetreuerInnen im Einzelfall auch folgende Tätigkeiten ausführen:

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden und Bandagen (auch Stützstrümpfe)
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Messen des Blutzuckerspiegels
  • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
  • Diese Tätigkeiten kann sowohl der/die selbständige PersonenbetreuerIn als auch die betreuungsbedürftige Person ablehnen. Sollte sich der Zustand der betreuungsbedürftigen Person verändern, kann diese schriftliche Anordnung jederzeit widerrufen werden.
  • Hinweis: Alle erbrachten Leistungen müssen ausreichend und regelmäßig dokumentiert werden.